Keine WLAN Verschlüsselung kann teuer werden

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Wer einen WLAN Access Point betreibt muss auch für die Absicherung sorgen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar das jeder sein WLAN Netzwerk ausreichend vor unbefugtem Zugriff absichern muss.

Benutzen Dritte den eigenen ungesicherten WLAN Access Point für Rechtsverletzungen so kann der Anschlußinhaber haftbar gemacht werden.

Im aktuellen Fall hat ein PC-Besitzer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gewehrt.

Der PC-Besitzer nutzte seinen WLAN Accesspoint unverschlüsselt privat. Über genau diesen wurden Urheberrechtsverletzungen begangen worauf er eine Unterlassungserklärung erhielt.

Die Richter urteilten das der PC-Besitzer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor dem eindringen Dritter zu gewährleisten hat.

Das Gericht verlangt zum Beispiel das bei PCs die von mehreren Benutzern genutzt werden auch verschiedene Benutzerkonten mit eigenen Passwörter erstellt werden müssen. Dies ist mit Windows ohne Probleme möglich. Genauso muss bei einem WLAN Accesspoint dafür Sorge getragen werden das es verschlüsselt wird. Die Hersteller der Router bieten diese Möglichkeit an.

(Aktenzeichen: I-20 W 157/07)

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