Musikindustrie erhält keine Akteneinsicht mehr

2. April 2008

Recht

Die Staatsanwaltschaften Wuppertal und Duisburg verweigerten vor kurzem die Aufnahme von Ermittlungen für die Musikindustrie.

Bisher konnte die Musikindustrie eine Akteneinsicht fordern um an die Person hinter der IP-Adresse zu kommen.

Bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten schwindet die Bereitschaft der Musikindustrie zu helfen.

Das Landgericht Saarbrücken hat der Staatsanwaltschaft nun verboten die Nutzerdaten heraus zu geben.

Im dem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) des Gerichts wird das ganze mit dem Hinweis auf den Paragraf 406e der Strafprozessordnung begründet.

Danach ist die Akteneinsicht zu verbieten wenn ihr schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen.
Dies ist der Fall, wenn die Interessen an der Geheimhaltung der persönlichen Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennenzulernen.

Alleine die IP-Adresse sagt nicht aus das der Anschlussinhaber auch den Verstoß begangen hat, so die Ansicht des Richters. Eine Akteneinsicht ist dann zu verweigern da dem Tatverdacht nicht weiteres statt gegeben werden kann.

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Keine WLAN Verschlüsselung kann teuer werden

2. April 2008

Paragraph

Wer einen WLAN Access Point betreibt muss auch für die Absicherung sorgen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar das jeder sein WLAN Netzwerk ausreichend vor unbefugtem Zugriff absichern muss.

Benutzen Dritte den eigenen ungesicherten WLAN Access Point für Rechtsverletzungen so kann der Anschlußinhaber haftbar gemacht werden.

Im aktuellen Fall hat ein PC-Besitzer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gewehrt.

Der PC-Besitzer nutzte seinen WLAN Accesspoint unverschlüsselt privat. Über genau diesen wurden Urheberrechtsverletzungen begangen worauf er eine Unterlassungserklärung erhielt.

Die Richter urteilten das der PC-Besitzer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor dem eindringen Dritter zu gewährleisten hat.

Das Gericht verlangt zum Beispiel das bei PCs die von mehreren Benutzern genutzt werden auch verschiedene Benutzerkonten mit eigenen Passwörter erstellt werden müssen. Dies ist mit Windows ohne Probleme möglich. Genauso muss bei einem WLAN Accesspoint dafür Sorge getragen werden das es verschlüsselt wird. Die Hersteller der Router bieten diese Möglichkeit an.

(Aktenzeichen: I-20 W 157/07)

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